NZZ

Ihr Amt hat festgestellt, dass die Baufirmen massiv durch Einsprachen und Rekurse behindert werden. Ist das Bauwesen überreguliert?

Wir haben zusammen mit dem Bundesamt für Raumentwicklung eine Studie machen lassen. Diese zeigt, dass Einsprachen und Rekurse die häufigsten Ursachen von verhinderten Wohnbauprojekten sind. Die Studie empfiehlt unter anderem eine Beschränkung der Einspracheberechtigung auf Personen, die von einem Bauprojekt konkret betroffen sind.

Also müsste man das Beschwerderecht beschneiden?

Grundsätzlich bleibt das Recht auf Mitsprache erhalten. Es würde aber fokussierter, um zu verhindern, dass Projekte aus opportunistischen Gründen unnötig verzögert oder verhindert werden. Auch die Einführung einer Kosten- oder Schadenersatzpflicht bei offensichtlich missbräuchlichen Einsprachen könnte ein wirksames Instrument sein.

Interview: Simon Marti, Georg Humbel mit Martin Tschirren, Direktor BWO